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   VG Freiburg, 04.04.2002 - 4 K 2690/00   

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https://dejure.org/2002,26333
VG Freiburg, 04.04.2002 - 4 K 2690/00 (https://dejure.org/2002,26333)
VG Freiburg, Entscheidung vom 04.04.2002 - 4 K 2690/00 (https://dejure.org/2002,26333)
VG Freiburg, Entscheidung vom 04. April 2002 - 4 K 2690/00 (https://dejure.org/2002,26333)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Unterhaltsvorschuss trotz Betreuungsleistung durch beide Elternteile

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • VG Düsseldorf, 30.10.2003 - 4 K 61/01

    Isolierte Anfechtung von Neben- oder Inhaltsbestimmung; Nebenbestimmungen als

    Auszug aus VG Freiburg, 04.04.2002 - 4 K 2690/00
    Dem Gericht liegen die Verwaltungsakten der Beklagten (1 Heft UVG und Band III der Sozialhilfeakte), die Akte des Regierungspräsidiums Freiburg (1 Heft) und die Gerichtsakten 4 K 166/01; 4 K 96/01; 4 K 193/01; 4 K 304/01; 4 K 2296/00; 4 K 61/01; 4 K 1857/00; 4 K 917/01 und 4 K 2690/00 vor.

    Darüber hinaus stehen den Angaben der Mutter der Kläger nach wie vor all die Ungereimtheiten entgegen, die das Gericht bereits in den Beschlüssen vom 01.02.2001 - 4 K 96/01 -, vom 01.03.2001 - 4 K 193/01 -, vom 19.09.2000 - 4 K 1857/00 -, vom 27.10.2000  - 4 K 2296/00 - und vom 26.01.2001 - 4 K 61/01 - aufgeführt und ausgiebig gewürdigt hat.

    Aber auch hier ist zur Vermeidung von Wiederholungen auf die Ungereimtheiten zu verweisen, die das Gericht bereits in den Beschlüssen vom 01.02.2001 - 4 K 96/01 -, vom 01.03.2001 - 4 K 193/01 -, vom 19.09.2000 - 4 K 1857/00 -, vom 27.10.2000 - 4 K 2296/00 - und vom 26.01.2001 - 4 K 61/01 - aufgeführt und ausgiebig gewürdigt hat (§ 117 Abs. 5 VwGO).

  • VGH Baden-Württemberg, 19.12.1996 - 6 S 1668/94

    Unterhaltsvorschuß - häusliche Gemeinschaft mit einem Elternteil

    Auszug aus VG Freiburg, 04.04.2002 - 4 K 2690/00
    Diese zusätzliche Belastung soll durch eine öffentliche Unterhaltsleistung aufgehoben oder wenigstens gemildert werden (vgl. BT-Drucks. 8/1952, S. 6; BT-Drucks. 8/2274, S. 11; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 19.12.1996 - 6 S 1668/94 - FEVS 47, 445).

    Denn gerade deswegen soll er durch die staatliche Sozialleistung entlastet werden (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 19.12.1996, a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 16.11.1995 - 6 S 3171/94

    (Gewährung laufender Hilfe zum Lebensunterhalt - Streitgegenstand einer

    Auszug aus VG Freiburg, 04.04.2002 - 4 K 2690/00
    Als zulässiger Streitgegenstand einer Untätigkeitsklage kann das Begehren der Kläger auf Gewährung von Unterhaltsvorschussleistungen grundsätzlich nur hinsichtlich der Zeiträume angesehen werden, für welche die Behörde im Zeitpunkt der Klageerhebung im Sinne des § 75 VwGO untätig war, die also im Regelfall drei Monate zurückliegen (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 16.11.1995 - 6 S 3171/94 - VBlBW 1996, 150; VG Freiburg, Urt. v. 15.09.1998 - 4 K 2588/96 -).

    Diese Grundsätze fänden sogar auch in dem Sonderfall der Untätigkeitsklage Anwendung, so dass in diesen Fällen als - sachdienlich ausgelegter - zulässiger Streitgegenstand einer Untätigkeitsklage nur ein Begehren auf Gewährung von Unterhaltsvorschussleistungen hinsichtlich der Zeiträume angesehen werden kann, für welche die Behörde im Zeitpunkt der Klageerhebung untätig im Sinne des § 75 VwGO war, die also im Regelfall drei Monate vor Klageerhebung zurückliegen (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 16.11.1995, a.a.O.).

  • BVerwG, 11.08.1986 - 6 C 2.85

    Rechtsschutzbedürfnis - Theologiestudent - Kriegsdienstverweigerer - Vorbereitung

    Auszug aus VG Freiburg, 04.04.2002 - 4 K 2690/00
    Aus § 2 Abs. 1 Satz 2 UVG geht hervor, dass die Leistungen nach dem UVG mit dem Beginn des Tages entstehen, an dem alle anspruchsbegründenden Tatsachen erfüllt sind, und mit dem Ablauf des Tages erlöschen, an dem eine der anspruchsbegründenden Tatsachen wegfällt (Scholz, Unterhaltsvorschussgesetz, 4. Aufl. 1999, § 2 UVG Rd.-Nr. 5; vgl. insoweit auch BVerwG, Urt. v. 16.01.1986, NVwZ 1987, 417).
  • FG Sachsen-Anhalt, 13.03.2007 - 4 K 304/01

    Voraussetzungen einer steuerlichen Inanspruchnahme als Haftungsschuldner durch

    Auszug aus VG Freiburg, 04.04.2002 - 4 K 2690/00
    Dem Gericht liegen die Verwaltungsakten der Beklagten (1 Heft UVG und Band III der Sozialhilfeakte), die Akte des Regierungspräsidiums Freiburg (1 Heft) und die Gerichtsakten 4 K 166/01; 4 K 96/01; 4 K 193/01; 4 K 304/01; 4 K 2296/00; 4 K 61/01; 4 K 1857/00; 4 K 917/01 und 4 K 2690/00 vor.
  • Drs-Bund, 10.11.1978 - BT-Drs 8/2274
    Auszug aus VG Freiburg, 04.04.2002 - 4 K 2690/00
    Diese zusätzliche Belastung soll durch eine öffentliche Unterhaltsleistung aufgehoben oder wenigstens gemildert werden (vgl. BT-Drucks. 8/1952, S. 6; BT-Drucks. 8/2274, S. 11; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 19.12.1996 - 6 S 1668/94 - FEVS 47, 445).
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